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Schmiedtbauer pocht weiter auf rechtlichen Schutz für bäuerliche Familienbetriebe – Bauernbund fordert klare Konsequenzen
Graz, 13.05.2026 – Mit einem offenen Brief an Justizministerin Dr. Anna Sporrer forderte Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer erneut eine gesetzliche Verschärfung gegen illegale Stalleinbrüche. Konkret spricht sich Schmiedtbauer für eine Novelle des §109 Strafgesetzbuch aus, damit das unbefugte Eindringen in landwirtschaftliche Betriebsgebäude künftig ausdrücklich als strafbare Handlung gilt.
„Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur regionalen Lebensmittelversorgung. Es kann nicht sein, dass sie sich auf ihren eigenen Höfen unsicher fühlen müssen und Täter oftmals ohne Konsequenzen davonkommen“, betont Schmiedtbauer. In den vergangenen Jahren sei es österreichweit vermehrt zu illegalen Stalleinbrüchen gekommen. Besonders betroffen seien tierhaltende Familienbetriebe, die durch derartige Aktionen massiven psychischen Belastungen in der Familie, wirtschaftlichen Schäden und öffentlicher Verunsicherung ausgesetzt würden. Vor allem junge Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer werden verunsichert und dadurch skeptischer, in neue Tierwohlstallungen zu investieren. Erst in der vergangenen Woche wurde in einen steirischen Hof eingebrochen, um vermeintliche Missstände aufzuzeigen. In diesem Fall trafen die Vorwürfe just einen Betrieb, der schon jetzt jene Tierschutzstandards umgesetzt hat, die ab 2029 gelten sollen. Damit investiert der Jungbauer in die heimische Lebensmittelproduktion, die höchste gesetzliche Standards umsetzt.
Im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz greift in einem solchen Fall der Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß §109 des Strafgesetzbuches (StGB) bei Stallungen nicht, da diese rechtlich nicht dem Wohnbereich zugerechnet werden. Genau hier sieht Schmiedtbauer dringenden Handlungsbedarf.
„Wer unbefugt in Stallungen eindringt, überschreitet eine klare Grenze. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe haben ein Recht auf Schutz, Sicherheit und Respekt. Deshalb braucht es eine gesetzliche Klarstellung im Strafrecht“, so die Landesrätin. Just diesem Anliegen hat Justizministerin Anna Sporrer in ihrer Antwort eine Absage erteilt.
Das Justizministerium bleibt bei seiner ablehnenden Haltung. Für den Steirischen Bauernbund ist das ein fatales Signal an die heimische Landwirtschaft. „Wer heute in einen Stall einbricht, Tiere filmt, Familien einschüchtert und wirtschaftlichen Schaden verursacht, muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dass SPÖ-Ministerin Sporrer hier keinen Handlungsbedarf sieht, ist völlig unverständlich“, kritisiert Bauernbunddirektor Bernd Brodtrager. „Es wird vermeintlich Tierleid gesucht, aber letztendlich Familienleid erzeugt. Es geht hier nämlich nicht um irgendein Kavaliersdelikt, sondern um gezielte Einbrüche in bäuerliche Betriebe. Jeder andere Wirtschaftsbereich würde sich zu Recht gegen derartige Übergriffe wehren. Unsere Bäuerinnen und Bauern haben denselben Schutz verdient“, so der Bauernbunddirektor.
Landesrätin Schmiedtbauer: „Ich nehme die Antwort des Justizministeriums zur Kenntnis, halte die aktuelle Rechtslage aber weiterhin für absolut unzureichend. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der Landwirtschaft zeigen deutlich, dass sich viele bäuerliche Familien mit dieser Problematik alleingelassen fühlen. Unser Ziel bleibt daher ein rechtlicher Rahmen, der die Rechte aller wahrt und bäuerliche Betriebe wirksam vor illegalen Eingriffen schützt. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.“



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