Lockerungen ab 15. Juni 2020

Das Wiederhochfahren der Wirtschaft und Gesellschaft war mit notwendigen Begleitmaßnahmen verbunden. Aufgrund der hohen Disziplin der Bevölkerung, wird es ab 15. Juni möglich sein, weitere dieser Maßnahmen zu lockern. Es soll wenige, aber klare Regeln geben und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung gesetzt. Um regional besser reagieren zu können, steht es den Bundesländern frei Verschärfungen vorzunehmen.

In allen Bereichen bleibt die generelle Regel bestehen, mindestens 1 Meter Abstand zu Personen zu halten, die nicht im gleichen Haushalt leben. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

Mund-Nasen-Schutz:

  • Ab 15. Juni fällt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht weg
  • Ausgenommen sind:
    o Öffentliche Verkehrsmittel
    o Gesundheitsbereich
    o Apotheken
    o Personal in der Gastronomie
    o Dienstleistungs-Personal, wenn der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen Dienstleister und Kunde nicht eingehalten werden kann
    o Veranstaltungen
  • Es wird stark empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz an Orten zu tragen, wo Menschenansammlungen sind

 

Gastronomie

  • Ab 15 Juni gelten in der Gastronomie folgende Regelungen:

o Aufhebung der 4-Personen-Regel
o Die Sperrstunde wird angehoben auf 01:00 Uhr
o Gruppenreservierungen sind möglich
o Containment: die Kontakterhebung muss unter strikter Berücksichtigung des Datenschutzes passieren