Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Nebel- und Rabenkrähen sind in der Steiermark ein weit verbreiteter Bestandteil der heimischen Vogelwelt. Sie verursachen in der Landwirtschaft jedoch erhebliche Schäden – insbesondere während der aktuellen Anbausaison.
[Donnerstag, 30. April 2026] Daher hat das Land Steiermark heute eine Verordnung beschlossen, mit denen bis zu 7.700 Nebel- und Rabenkrähen entnommen werden dürfen, um einen ausgewogenen Weg zwischen Artenschutz und dem Schutz landwirtschaftlicher Kulturen sicherzustellen. „Diese Krähen sind weder gefährdet noch selten – im Gegenteil: Die Bestände sind stabil und haben in den letzten Jahren sogar zugenommen. Daher dürfen wir die realen Herausforderungen für unsere Bäuerinnen und Bauern nicht ignorieren“, sagt Bauernbund-Landtagsabgeordneter Johannes Wieser.
Insbesondere auf Äckern, in Forstgärten und bei Obstkulturen kommt es vermehrt zu Ertragsausfällen durch Nebel- und Rabenkrähen. Diese intelligenten und anpassungsfähigen Tiere gewöhnen sich rasch an herkömmliche Vergrämungsmaßnahmen, wodurch deren Wirksamkeit stark eingeschränkt ist. „Wenn Ernten gefährdet sind, geht es nicht nur um wirtschaftliche Verluste einzelner Betriebe, sondern auch um die regionale Versorgung mit Lebensmitteln“, sagt Wieser, der gleichzeitig auch Umweltsprecher der Steirischen Volkspartei ist. Der Beschluss sieht vor, in klar definierten Fällen eine Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung zu ermöglichen. Diese erfolgt ausschließlich selektiv und in begrenztem Ausmaß, um ernsthafte Schäden an Kulturen zu verhindern.
Parallel dazu wird ein umfassendes Monitoring eingeführt. Dieses überwacht sowohl die Bestandsentwicklung der Krähenpopulationen als auch das tatsächliche Schadensausmaß in der Landwirtschaft. Auf dieser Basis können Maßnahmen laufend angepasst werden. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Natur schützen und gleichzeitig unsere landwirtschaftlichen Betriebe wirksam vor Schäden bewahren“, so Wieser abschließend.



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