Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Utl.: Missbrauch bei Besitzstörungsklagen und Abmahnungen werden eingedämmt. Befristete Öffnung von Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof soll für Leitentscheidungen sorgen.
„Mit dem Beschluss im Justizausschuss setzen wir einen wichtigen Schritt, um Missbrauch bei Besitzstörungsklagen und Abmahnungen effektiv zu bekämpfen. Wir schaffen so mehr Rechtssicherheit und schützen Betroffene vor ungerechtfertigten Forderungen“, betont ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl anlässlich der Sitzung des Justizausschusses im Nationalrat. Mit dem Gesetzesentwurf wird dem Regierungsprogramm Rechnung getragen, das konkrete Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch beinhaltet.
Immer häufiger sei es in den vergangenen Jahren dazu gekommen, dass Autofahrer aufgrund einer angeblichen Besitzstörung durch ihr Kraftfahrzeug – etwa durch kurzes Wenden oder Abstellen ihres Autos auf schlecht oder gar nicht gekennzeichneten Privatflächen – mit Klagen bzw. deren Androhung als Druckmittel konfrontiert wurden. Im Jahr werden rund 6.000 Besitzstörungsklagen eingebracht, wovon es sich bei der Mehrzahl um Fälle mit Kraftfahrzeugen handelt.
„Viele Betroffene wurden mit der Drohung auf teure Gerichtsverfahren eingeschüchtert, sodass sie aus Unsicherheit und Angst oft Forderungen in Höhe mehrerer hundert Euro außergerichtlich bezahlt haben – obwohl diese Forderungen häufig ungerechtfertigt waren. Über die Jahre hinweg ist daraus ein fragwürdiges Geschäftsmodell entstanden. Genau das wird nun beendet und diesem System die Grundlage entzogen“, so ÖVP-Mandatar Gödl.
„Einerseits wird künftig bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht – befristet für Klagen ab 01.01.2026 bis 31.12.2030. Dadurch werden Leitentscheidungen des OGH ermöglicht. Andererseits werden die Kosten der Verfahren deutlich reduziert – zum einen durch Änderungen im Gerichtsgebührenrecht, zum anderen im rechtsanwaltlichen Kostenrecht. Damit wird der Anreiz für ungerechtfertigte außergerichtliche Forderungen genommen“, erklärt Gödl.
Abschließend weist Gödl auf eine sachgerechte Differenzierung hin: „Für jene, die berechtigt eine Besitzstörung einklagen möchten, ändert sich nichts an der bisherigen Rechtslage. Wir setzen nur der systematischen missbräuchlichen Androhung solcher Klagen und den damit verbundenen schikanösen Abzockereien endlich ein Ende.“ (Schluss)



Unsere Geschichte
Das Palais Galler
Unsere Landtagsabgeordneten
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl
Unsere Abgeordneten im Nationalrat
Unsere Mitglieder im Bundesrat

STARKE STEIERMARK.
Unsere Werte und Grundsätze