Sozialhilfeverband Graz-Umgebung: Letzte Sitzung, Auflösung der Rücklagen

In der letzten Sitzung mit allen 36 Mitgliedsgemeinden wurden die Vorbereitungen für die bevorstehende Auflösung der SHVs getroffen.

 

Mit Jahresende ist es soweit: Der Landesgesetzgeber beschloss die Auflösung aller Sozialhilfeverbände und damit eine Systemumstellung in der Finanzierung der Sozialleistungen im Bereich der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der Pflege und der allgemeinen Sozialhilfe.

Obmann NRAbg. Ernst Gödl informierte die Gemeindevertreter über den aktuellen Stand der gesetzlichen Umsetzung – das für die Gemeinden so wichtige Steiermärkische Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz liegt noch im Ausschuss des Landtages und soll im Oktober endgültig beschlossen werden.

Indes bereitet sich der SHV Graz-Umgebung aktiv auf die Auflösung vor. Angesparte Rücklagen werden in das laufende Budget eingebracht: „Im heurigen Jahr lösen wir die Rücklage von insgesamt 5,4 Millionen Euro auf – damit werden die monatlichen Beiträge der Gemeinden bis Jahresende gesenkt,“ konnte Gödl den Gemeinden mitteilen.

Allerdings zeigt sich im heurigen Jahr eine starke Kostendynamik: Das Jahresbudget beläuft sich auf 148 Millionen Euro – nur für den Bezirk Graz-Umgebung. Vor allem im Bereich der Behindertenhilfe musste eine Nachbedeckung der Ausgaben erfolgen: War zu Jahresbeginn mit Aufwendungen von ca. 53 Mio. Euro zu rechnen, so werden bis Jahresende nun 58 Mio. Euro gebraucht werden. „Die Steigerungen sind vor allem eine Folge höherer Tagsätze in den Einrichtungen, diese wiederum sind Folge der Inflation und gestiegen Personalkosten.“

Auch in Zukunft ist eine Finanzierung der Sozialleistungen im Verhältnis 60% Land und 40% Gemeinden vorgesehen. Die Abschaffung der Bezirksverbände und die damit verbundene Umstellung auf ein Landessystem kommt den Gemeinden in Graz-Umgebung (und auch Graz) teuer zu stehen: Mussten die 36 Gemeinden bisher etwa 17% ihrer Steuereinnahmen an den SHV GU abliefern, so wird eine steiermarkweit einheitliche Umlage weit über 20% zu liegen kommen.

Deswegen hat die Verbandsversammlung auch den Beschluss gefasst, die Landesregierung möge den Finanzierungschlüssel abändern zugunsten der Gemeinden (20 statt 40%) abändern.

„Das war  – wahrscheinlich – die allerletzte Sitzung des Sozialhilfeverbandes,“ schloss Obmann Gödl die Verbandsversammlung. Da kein Budgetvoranschlag für das kommende Jahr mehr erstellt werden muss, ist die übliche Dezember-Sitzung nicht mehr erforderlich.

Mit 1. Jänner 2024 gehen alle Agenden auf das Land Steiermark über, der Bezirkshauptmann (und nicht mehr der bisherige Vorstand) hat die Aufgabe, das Jahr 2023 noch ordnungsgemäß abzurechnen.

 

Foto: Obmann NRAbg. Ernst Gödl mit seiner Stellvertreterin GR Ursula Wünschl, Stellvertreter Bgm. Josef Birnstingl und Bezirkshauptmann Andreas Weitlaner