Abg. Ernst Gödl: 2024 bringt Pensionsplus von 9,7 Prozent

5,3 Milliarden Euro für höhere Pensionen

Für rund 2,2 Millionen Pensionisten bringt das kommende Jahr eine Pensionserhöhung von 9,7 Prozent. Das hat die Bundesregierung diese Woche bekanntgegeben und wird noch im Herbst im Nationalrat beschlossen. „Das bedeutet auch für den Bezirk Graz-Umgebung, dass tausende Seniorinnen und Senioren mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Pension rechnen können“, so ÖVP-Nationalratsabgeordneter Gödl.

Volle Inflationsabgeltung

Alle Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen. Bei Spitzenpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich wird die Pensionserhöhung gedeckelt.

„Wir wollen mit dieser Erhöhung die Folgen der Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Menschen weiter erhalten. Besonders für Bezieher einer Mindestpension oder kleinen und mittleren Pensionen ist das in dieser sehr angespannten Lage ein wichtiges Zeichen“, so Gödl.

Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich für rund 200.000 Mindestpensionisten von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Von der Erhöhung um 9,7 Prozent profitieren auch 190.000 Bezieher von Sozialhilfe.

Pensionskonto: Schutzklausel für Neupensionisten

Für angehende Neupensionisten ist eine Schutzklausel vorgesehen. Für Personen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten oder die bereits heuer in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen, werden die Nachteile der hohen Inflation auf das Pensionskonto ausgeglichen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, erst im nächsten Jahr in Pension zu gehen.

„Es ist wichtig, in Zeiten der Teuerung auch an jene zu denken, die viel für unser Land geleistet haben. Die Pensionisten sind eine tragende Säule unseres Landes und bringen sich auch im hohen Alter noch sehr intensiv für unsere Gesellschaft ein. Sei es in den Familien, wenn es um die Betreuung von Enkelkindern, der Mitarbeit im Familienbetrieb oder der häuslichen Pflege von Angehörigen, aber auch im ehrenamtlichen Bereich oder örtlichen Vereinsleben geht“, so Gödl abschließend.