Klimabonus kommt heuer mit regionaler Staffelung

Sockelbetrag wird auf 110 Euro erhöht, Auszahlung ab September.

 

In der kommenden Sitzung am 14.06. beschließt der Nationalrat die Modalitäten für die Auszahlung des Klimabonus für das Jahr 2023. Der Sockelbetrag wird auf 110 Euro (ursprünglich 100 Euro) erhöht und der gestaffelte Regionalausgleich pro Person festgelegt.

Damit werden die Sonderregelungen aus dem Jahr 2022 für den Klimabonus – mit einem Pauschalbetrag in der Höhe von 250 Euro ohne Anwendung einer Regionalkategorisierung – als auch für den Anti-Teuerungsbonus gestrichen.

 

Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.

Strafgefangene sollen ab diesem Jahr keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten. Konkret werden Personen ausgeschlossen, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als

183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden.

Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus wird auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert.

 

Der Klimabonus wurde im Rahmen der ökosozialen Steuerreform mit der CO2-Bepreisung eingeführt. Mit dem Bonus werden einerseits die durch diese Bepreisung höheren Kosten für fossile Energien abgegolten, andererseits soll die CO-Bepreisung aber einen Anreiz darstellen, weniger fossile Energieträger zu verbrauchen. Wer also bewusst weniger Energie aus fossilen Quellen benötigt, wird einen positiven „Gewinn“ mit dem erhaltenen Klimabonus erzielen.

 

Da es in ländlichen Regionen aber schwieriger ist, auf den motorisierten Individualverkehr zu verzichten, da das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln geringer oder nicht vorhanden ist, werden regionale Ausgleiche in Höhe von 40, 75 oder 110 Euro gewährt. Das bedeutet zum Beispiel für Graz-Umgebung: Eine Bewohnerin in Seiersberg-Pirka erhält 150 Euro Klimabonus (Stufe 2) wegen der sehr guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr, ein Bewohner in Semriach den Höchstbetrag von 220 Euro (Stufe 4).

 

NR Ernst Gödl, der sich bereits im Umweltausschuss für diese Regelung eingesetzt hat, betont: „Die regionale Staffelung macht Sinn, denn in vielen Gemeinden sind die Bewohnerinnen und Bewohner auf das eigene Fahrzeug angewiesen.“ Als Mitglied des Umweltausschusses macht er sich für einen aktiven Klimaschutz stark: „Mit der ökosozialen Steuerreform, dem Klimabonus, dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, dem Energieeffizienz-Gesetz und vielen weiteren Maßnahmen hat die Regierung bewiesen, dass sie den Klimaschutz sehr ernst nimmt. Wir werden die Zukunft weiterhin aktiv gestalten,“ so NR Gödl abschließend.