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Nationalrat beschließt Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut

In der Sondersitzung vom 01.06. hat der Nationalrat den ersten Teil des angekündigten Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Kinderarmut beschlossen. Im Mittelpunkt stehen dabei finanzielle Unterstützungen für Sozialhilfe-Haushalte sowie Maßnahmen zur Abdeckung des Schulbedarfs und Förderungen für gemeinnützige Lebensmittelweitergabe.
Nationalratsabgeordneter und Obmann des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung Ernst Gödl betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für einkommensschwache Familien und deren Wirksamkeit.

 

Gemäß der beschlossenen Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetz erhalten Sozialhilfe-Haushalte zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 einen monatlichen Zuschuss von 60 € pro Kind. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, die Auswirkungen der hohen Inflation in Österreich abzufedern.
Gödl äußerte sich dazu: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir einkommensschwache Familien in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Die finanzielle Unterstützung wird dazu beitragen, den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken und den Familien mehr finanziellen Spielraum zu geben.“

 

Des Weiteren werden zusätzliche Sachleistungen zur Abdeckung des Schulbedarfs bereitgestellt. Anstatt der bisherigen einmaligen Zahlung von 120 € zu Schulbeginn erhalten Kinder aus Sozialhilfe-Haushalten zukünftig zweimal im Jahr Leistungen im Wert von 150 €. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung zum Semesterbeginn verringern und den Familien helfen, die Kosten für Schulmaterial, Lebensmittel, Kleidung und andere Güter des täglichen Bedarfs zu bewältigen. Gödl ergänzte: „Die Verbesserung der Sachleistungen für den Schulbesuch ist ein wichtiger Schritt, um Kindern aus einkommensschwachen Familien eine faire Bildungschance zu ermöglichen.“

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist die Unterstützung gemeinnütziger und kostenloser Lebensmittelweitergabe. Hierfür sind Förderungen in Höhe von insgesamt
8 Mio. € vorgesehen, die vor allem Logistik, Infrastruktur, Personalaufwendungen und den Ankauf von Lebensmitteln unterstützen sollen.

„Die Förderungen für gemeinnützige Lebensmittelweitergabe sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Hunger und Armut. Es ist unsere Verantwortung, bedürftigen Menschen den Zugang zu ausreichender Nahrung zu ermöglichen.“ – so Gödl.

 

Abschließend betonte Gödl, dass das beschlossene Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut nur ein erster Schritt sei und weitere Initiativen folgen werden. „Die Regierung setzt sich mit diesem Paket für diejenigen ein, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, die Lebenssituation von einkommensschwachen Familien zu verbessern und sie in dieser schweren Zeit nicht alleine zu lassen.