Nationalrat beschließt adaptiertes Energieeffizienzgesetz

Mit einer einfachen Mehrheit wurde in der Sondersitzung des Nationalrates vom 01.06. eine Neufassung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes verabschiedet. Das adaptierte Gesetz wurde auf Grundlage eines Initiativantrages von ÖVP und Grünen angenommen, nachdem das ursprüngliche Regierungsvorhaben zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in der vergangenen Woche aufgrund der SPÖ-Blockade nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht hatte.

 

In der neuen Novelle entfällt nun die Verpflichtung der Bundesländer zu Energieeffizienzmaßnahmen. Stattdessen werden Richtwerte für die Bundesländer festgelegt. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Maßnahmen von Bund und Länder im Zusammenhang mit dem „NEKP“ (integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich) in einer Strategie zusammengefasst werden.

 

Die ursprünglich vorgesehenen Bundesfördermittel in Höhe von 190 Mio. € pro Jahr werden nun im Umweltförderungsgesetz geregelt. Das Ziel, den Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 650 Petajoule zu reduzieren, bleibt bestehen. Ebenso werden die Beratungsstellen für Bürger:innen und die Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut beibehalten, sowie die Sanierungsquote für Bundesgebäude von 3 %.

 

„Das Energieeffizienzgesetz zielt in erster Linie darauf ab, die Wirtschaft in Richtung eines effizienten Einsatzes von Energie zu transformieren. Aufgrund der SPÖ-Blockade konnten leider nicht alle Ziele erreicht werden, aber wir setzen nun um, was mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden konnte und werden weiterhin daran arbeiten unsere nationale Energiepolitik an die Anforderungen einer nachhaltigen Zukunft anzupassen “ – so Gödl.

 

Weiter betont Gödl die Bedeutung von Klimaschutz und Energiesparen im Zusammenhang mit dem Gesetz. Er erklärte weiter: „Die Einsparungsziele werden wir in enger Zusammenarbeit mit den Ländern umsetzen, von denen einige bereits ihre Energiesparstrategien erarbeitet haben. Ein wichtiger Aspekt wird die Förderung von Sanierungsmaßnahmen sein, für die wir den Menschen auch Beratung anbieten möchten.