Zusätzliche 50 Millionen Euro für den Angehörigenbonus in der Pflege

NR Ernst Gödl: „80.000 Angehörige profitieren insgesamt – Auszahlungen beginnen am 1. Juli“

Die Bundesregierung beschließt eine Erweiterung des Angehörigenbonus in der Pflege, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Mit einem vergangene Woche im Sozialausschuss des Parlaments verabschiedeten Antrag stellt die Regierung weitere 50 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher hatten 55.000 Angehörige Anspruch auf den Bonus, aber durch diese Erweiterung werden nun rund 22.500 zusätzliche Familien davon profitieren. Der Angehörigenbonus beträgt in diesem Jahr 750 Euro und wird im Jahr 2024 auf 1500 Euro verdoppelt.

Ernst Gödl, Nationalrat und Obmann des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung, begrüßt die Erweiterung des Angehörigenbonus: „Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Pflege zu Hause stellt eine große Herausforderung dar, bei der alle Beteiligten viel Unterstützung benötigen. Im vergangenen Jahr wurde dies durch die Pflegereform berücksichtigt, die eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation vorsieht.“

 

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren bereits rund 55.000 pflegende Angehörige von dem Angehörigenbonus, wenn sie sich in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben und der Pflegebedürftige mindestens Pflegegeld der Stufe 4 erhält. Zusätzlich können auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, wie Pensionistinnen und Pensionisten, den Bonus erhalten.

Die Auszahlung des Angehörigenbonus beginnt am 1. Juli 2023 mit einer Überweisung von 750 Euro für das Jahr 2023. Im Jahr 2024 wird der Betrag auf 1500 Euro erhöht. Ab 2025 ist eine jährliche Anpassung des Betrags geplant. Für diese Maßnahme werden im Jahr 2023 rund 40 Millionen Euro und in den folgenden Jahren mindestens 90 Millionen Euro investiert.

Die Regierung erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten bereits vor dem Start der Auszahlungen. Bisher war es erforderlich, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im gleichen Haushalt leben. Diese Voraussetzung entfällt nun. In Zukunft profitieren zusätzlich rund 22.500 Angehörige. Die Bundesregierung stellt dafür im Jahr 2023 zusätzlich 16,8 Millionen Euro und ab 2024 rund 33,5 Millionen Euro bereit. Die zusätzlichen Mittel zeigen das Engagement der Regierung, die Pflegesituation zu verbessern und den Angehörigen eine erleichternde Hand zu reichen.“ – so Gödl abschließend.