Nächste Schritte in der Pflegereform: Angehörigenbonus und Entlastungswoche beschlossen

Abg.z.NR Mag. Ernst Gödl: 1.500 Euro für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 4, zusätzliche Erholungswoche für Pflegepersonal bedeuten einen wichtigen Meilenstein.

„Die Pflegereform, die wir heuer in Angriff genommen haben, wird fortgesetzt“, zeigt sich Nationalratsabgeordneter Ernst Gödl aus Graz und Umgebung und Mitglied des Sozialausschusses im Nationalrat über die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung im Pflegebereich erfreut. Gödl: „Ab Pflegestufe 4 erhält beispielsweise die Hauptpflegeperson (selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige) eine jährliche Sonderzuwendung in der Höhe von 1.500 Euro.“ Er ergänzt weiters: „Auf Antrag soll dieser Bonus auch an Pensionist/innen ausbezahlt werden; für diese ist eine Einkommensgrenze von durchschnittlich 1.500 Euro netto vorgesehen.“ Inkrafttreten wird diese Änderung mit 1. Juli 2023.

 

Das Pflegereform-Paket umfasst insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

 

Abgeordneter Gödl: „Dringend benötigte Erholung bringt zudem eine zusätzliche Entlastungswoche.“ Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten für in Gesundheits- und Krankenpflege-Berufen ausgebildete und tätige Personen – also auch Sozialbetreuungsberufe mit Pflegeassistenzausbildung, die als Pflegeassistenz tätig sind – ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle als Arbeitnehmer/innen beschäftigte Pflegekräfte, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, zusätzlich zur fünften Urlaubswoche. Bis inklusive 2026 ist eine Ablöse der Entlastungswoche auch in Geld möglich. „Zudem gibt es zwei Stunden Zeitguthaben für Nachtdienste in allen Pflegeheimen“, hebt Gödl, auch Obmann des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung, hervor.

 

„Insgesamt stellen die weiteren Maßnahmen eine bedeutende Stärkung der pflegenden Angehörigen und des Pflegepersonals dar“, so Gödl abschließend.