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Community Nurses: Nationalrat schafft rechtliche Grundlage

Die Pflegereform des Bundes nimmt nun erste Konturen an: Der Nationalrat beschließt einen Antrag von NRAbg. Ernst Gödl zum Bundespflegegeldgesetz, der innovative Projekte wie die Installierung von Community Nurses in den Regionen ermöglichen soll.

 

© Michaela Lorber

Mit der Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes wird nunmehr die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Projekte von gemeinnützigen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, von Gebietskörperschaften oder von Sozialhilfeverbänden auf Ansuchen gefördert werden können, wenn diese Belange der Pflegevorsorge beinhalten und von überregionaler Bedeutung sind. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für Probleme pflegebedürftiger Menschen, die Herausgabe fachspezifischer Informationen oder generell innovative Ansätze in diesem Bereich.

Durch die Etablierung der Community Nurses sollen Informationen und pflegerische Leistungen niederschwellig, regional und wohnortnah angeboten und koordiniert werden, erklärt Nationalratsabgeordneter Ernst Gödl aus Graz Umgebung. Die Betroffenen können so die für sie ideale Lösung finden und je nach Pflegebedarf, weitere Schritte setzen. Neben der Stärkung der Selbsthilfe soll damit auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause betreut werden können. Geplant sind rund 150 Community Nurses, die auch aus Mitteln des EU-Wiederaufbaufonds finanziert werden können.

Auch im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 sind die Community Nurses, vor allem im Zusammenhang mit der Pflege zu Hause, als wesentliche Säule in der künftigen Versorgung und dem Aufbau eines Systems zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung festgeschrieben.