NR Gödl: Entschädigung für freiwillige HelferInnen bei Test- und Impfstraßen

Abg.z.NR Mag. Ernst Gödl mit Bgm. Waltraud Walch in der Teststraße in Dobl-Zwaring (Bild für die redaktionelle Verwendung frei)

Der ÖVP-Abgeordnete sieht in der am Donnerstag beschlossenen Novelle zum Covid-19-Zweckzuschussgesetz einen wichtigen Beitrag, um die Länder und Gemeinden bei der Bekämpfung der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.

Die schon bisher geltende Regelung bezüglich der Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Teststraßen wird nun auch auf die Tätigkeit der HelferInnen in Impfstraßen ausgeweitet.

Es wird nicht nur klargestellt, dass bis zu einem Betrag von 1.000 Euro monatlich keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sondern dass die Aufwandsentschädigung auch nicht auf den Bezug von Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Stipendien oder Waisenpension angerechnet wird. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner dieses Jahres und ist mit 30. Juni 2021 befristet.

 

„Mit dieser Ausweitung der Regelung für Aufwandsentschädigungen auf die freiwilligen HelferInnen in Impfstraßen stellen wir sicher, dass der Betrieb der Test- und Impfstraßen aufrechterhalten werden kann.“, zeigt sich der Abgeordnete Ernst Gödl erfreut.

 

Durch den Gesetzentwurf wird außerdem auch der Kostenersatz für Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Pandemie für Gemeinden und Länder aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bis September 2021 verlängert. Dadurch werden vom Bund beispielsweise Kosten für Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel und auch die Betreuung der Hotline 1450 abgegolten. Die Länder bekommen ebenfalls die Kosten für freiwillige HelferInnen vom Bund zu Gänze ersetzt.