NR Ernst Gödl: Wir entlasten und unterstützen Familien mit Kindern!

Abg.z.NR Mag. Ernst Gödl
(c) Stieglbauer

Der ÖVP-Abgeordnete freut sich über die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, die Aufstockung des Familienhärtefonds sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenze – auch für die Familien im Bezirk Graz Umgebung!

„Mit den heutigen Beschlüssen im Nationalrat setzen wir weitere wichtige Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung, um die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie gering zu halten und die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, berichtet der ÖVP-Abgeordnete Ernst Gödl von den Plenarsitzung des Nationalrats am Mittwoch.

Dabei geht es einerseits um die Verlängerung der Möglichkeit einer Sonderbetreuungszeit für Eltern im Zuge der Coronakrise bis Ende Februar 2021. Beschlossen wurde darüber hinaus u.a. auch eine Aufstockung des Familienhärtefonds um weitere 40 Millionen Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für StudentInnen auf 15.000 Euro.

Zur Unterstützung von Familien, die durch die COVID-19-Pandemie in eine Notlage geraten sind, wurde im Frühjahr der Corona-Familienhärtefonds erhöht und nun die dafür zur Verfügung stehenden Mitteln erhöht.

Eine wichtige neue Regelung wurde auch für Studierende und andere Volljährige, die sich in Berufsausbildung befinden, beschlossen. Demnach können diese ab dem Kalenderjahr 2020 statt bisher 10.000 nun 15.000 Euro im Jahr verdienen, ohne dadurch die Familienbeihilfe zu verlieren und Einbußen befürchten zu müssen. „Das ist ein wichtiger Schritt in die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Studierenden und sorgt für mehr Flexibilität und Sicherheit,“ unterstreicht Gödl.

Die Sonderbetreuungszeit hingegen wurde anlässlich des Lockdowns im Frühjahr eingeführt, um die Eltern bei den besonderen Herausforderungen zu unterstützen. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen bei Bedarf zu Hause zu bleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen. Dies ist dann notwendig, wenn die übliche Betreuung kurzfristig ausfällt, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach Österreich einreisen darf.

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit – eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – habe in den österreichischen Unternehmen gut funktioniert. „Bis dato haben über 25.000 ArbeitnehmerInnen diese Möglichkeit in Anspruch genommen – zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer. Dadurch konnten bisher schon 30.000 Kinder und Pflegebedürftige gut versorgt werden“, informiert Gödl.

„Künftig übernimmt der Staat sogar 50 Prozent, statt bisher einem Drittel der entstandenen Kosten. Diese Form der Unterstützung wird somit weiterhin eine bedeutende Rolle einnehmen – sowohl bei den Eltern, als auch bei den Arbeitgebern“, ist Ernst Gödl überzeugt, der u.a. Mitglied im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales ist.

„Bereits Anfang September erfolgte die automatische Auszahlung des Kinderbonus von 360 Euro pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Zusammen mit den heutigen Beschlüssen sind dies weitere deutliche Signale, dass wir die Familien in unserem Land schätzen und entsprechend unterstützen. Gerade in schwierigen Zeiten stehen wir als ÖVP an der Seite unserer Familien!“, schloss Gödl.