Wiedereröffnung der Schulen

Ziel der Bundesregierung ist es, allen Schülerinnen und Schülern die Rückkehr in die Klassen zu ermöglichen, wenn es die Umstände erlauben. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung werden die Schulen stufenweise geöffnet. Bildungsminister Heinz Faßmann hat dazu heute die Schritte vorgestellt:

1. Etappenplan.
Ab 4.Mai startet der Unterricht für Maturaklassen, Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen und Lehrlinge im letzten Schuljahr. Im weiteren Schritt dürfen ab 18.5. Schülerinnen und Schüler an Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Sonderschulen sowie in Deutschförderklassen zurückkehren. Sollten sich die Zahlen gut entwickeln, startet ab 3.6. der Unterricht für alle Klassen der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BHS, BMS), Polytechnischen Schulen und Berufsschulen.
2. Hygienevorschriften.
Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist mit klaren Hygienevorschriften verbunden. Dazu gibt es von Seiten des Bildungsministeriums ein Handbuch mit Vorgaben wie oftmaliges Händewaschen, Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz. Schülerinnen und Schüler sollen von zu Hause aus für den Schulweg ausgestattet werden. Im Unterricht kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
3. Leistungsbewertung.
Die Beurteilung basiert auf den Halbjahreszeugnissen und den Leistungen, die bis 16.3. erbracht worden sind. Hinzu kommen die Leistungen im Rahmen des Distance Learnings und jene des wieder stattfindenden Präsenzunterrichts. Schularbeiten finden keine statt, mündliche Prüfungen sind zur Verbesserung möglich. Klassenwiederholungen wird es in der Volksschule keine geben. In anderen Schulstufen wird ein Aufsteigen mit einem Nicht genügend möglich sein.
Ausnahmefälle: Eltern von Schülerinnen und Schülern, die krank sind oder sich aufgrund der Belastung nicht in der Lage fühlen, in die Klassen zurückzukehren, sollen dies der Direktion mitteilen. Das gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen, bei Gefahr einer Ansteckung einer gefährdeten Person oder Risikogruppen.