Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
VP-Jugendsprecherin LAbg. Barbara Eibinger zum neuen steirischen Kinder- und Jugendhilfegesetz: „Das neue Gesetz sieht wesentliche Neuerungen vor!“
Änderungen in unserer Gesellschaft, wie eine hohe Scheidungsrate und Patchwork-Familien, sind eine Herausforderung für die soziale Arbeit in den steirischen Familien. Es war daher an der Zeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Land anzupassen.
Zentrale Ziele dieser Reform sind eine stärkere fachliche Fundierung, noch mehr Professionalität und ein besseres Qualitätsmanagement. „Gerade Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung müssen professionell überprüft werden. Außerdem sollen die Hilfen für unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich und bedarfsgerecht ausgewählt werden“, so LAbg. MMag. Barbara Eibinger. Dabei ist ihr wichtig, dass in die familiären Beziehungen nicht stärker eingegriffen wird als es tatsächlich erforderlich ist.
Im neuen Landesgesetz sind nun außerdem die Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention und der Kinderschutz verankert worden.