Ridi Steibl: Pflege in der Familie wird erleichtert

ÖVP-Familiensprecherin verweist auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, die sie federführend verhandelt und umgesetzt hat.

Eine starke Bilanz von NRAbg. Ridi Steibl
Eine starke Bilanz von NRAbg. Ridi Steibl

Die ÖVP hat zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Pflege in der Familie zu erleichtern. Das betonte ÖVP-Familiensprecherin NRAbg. Ridi Steibl anlässlich der jüngsten Ausschusssitzung für Arbeit und Soziales. Konkret ging Steibl auf das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG 2013) ein, das die Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit beinhaltet.

Neu bei der Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist, dass man zwischen einem und drei Monaten vereinbaren kann, wobei eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. In beiden Varianten erhält man als Ersatz für den Lohnausfall eine staatliche finanzielle Unterstützung, die sich nach der Höhe des Arbeitslosgengelds – plus eventueller Kinderzuschläge – richtet. Auch die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung übernimmt die öffentliche Hand.

Steibl ging zudem auf weitere Maßnahmen der letzten Zeit an:

Derzeit gibt es neben dem Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung folgende Varianten der Karenz: mit Rechtsanspruch für die Pflege eines schwer erkrankten Kindes (max. fünf Monate) und die Familienhospizkarenz (max. drei Monate). In beiden Fällen wird das Gehalt in der Karenz nicht weiter bezahlt, die Betroffenen sind aber sozialversichert. Bei Bedarf können für die Familienhospizkarenz finanzielle Zuschüsse aus den Härteausgleichsfonds bezogen werden.

Bei der Pflegefreistellung (eine Woche im Jahr, zwei Wochen bei Kindern unter zwölf Jahren) haben alle Eltern einen Anspruch, unabhängig davon, ob sie mit ihrem leiblichen Kind im gleichen Haushalt wohnen oder nicht. Ausgeweitet wurde die Pflegefreistellung auch auf die Begleitung bei stationären Spitalsaufenthalten von Kindern unter zehn Jahren. Auch Stiefeltern haben Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn die leiblichen Kinder des Partners im gemeinsamen Haushalt wohnen.